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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins ab 2013
Am 26. September 2008 hat der Bundestag das Kinderförderungsgesetz beschlossen. Ab August 2013 gilt nun der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins. Eltern erhalten so die Garantie, tatsächlich einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu bekommen.
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