Reden im Deutschen Bundestag
Verbotskatalog mit Blick auf Gewaltdarstellung erweitert
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"Das deutsche Jugendschutzgesetz, das wir als SPD 2002 auf den Weg gebracht haben, hat sich bewährt. Der Jugendmedienschutz in Deutschland ist vorbildlich in Europa. Dies bestätigen die Studie des Hans-Bredow-Institutes sowie zahlreiche Expertinnen und Experten.
Um das hohe Niveau der Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten, sind gezielte Änderungen erforderlich. Das Jugendschutzgesetz wird an die rasante technische Entwicklung in den vergangenen Jahren sowie an Erfahrungen aus der Praxis angepasst. Der vorliegende Gesetzentwurf, der jetzt in die parlamentarische Beratung eingeht, greift zudem Anregungen des Hans-Bredow-Institutes auf.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Verbotskatalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien im Hinblick auf Gewaltdarstellungen zu erweitern. Zukünftig sollen auch solche Medien, die besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, mit einem weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt werden. Auch die Indizierungskriterien sollen in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen erweitert und präzisiert werden. Das Alterskennzeichen auf Verpackungen beispielsweise von Computerspielen soll künftig größer und besser sichtbar sein. Das hilft Eltern beim Kauf und dem Verkaufspersonal an der Kasse.
Ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen erfordert auch, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent angewendet und kontrolliert werden. Dies gilt für Filme, Spiele und Alkohol gleichermaßen. Händler, Verkaufspersonal und Behörden vor Ort sind hier in der Pflicht. Der Ruf nach schärferen Gesetzen verkennt die geltende Rechtslage.
Aber auch Eltern, Pädagogen und die Jugendarbeit haben eine besondere Verantwortung. Sie müssen Kinder und Jugendliche ernst nehmen, ihnen Perspektiven aufzeigen und sie stark machen."
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